“Der Deutsche Bundestag hat am 2. Dezember 2022 das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 16. Dezember 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält u.a. Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen.
Mit dem beschlossenen Maßnahmenbündel werden steuerliche, bürokratische Hürden bei der Installation und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden abgebaut. Eine Maßnahme ist die Absenkung des Umsatzsteuersatzes ab dem 1. Januar 2023 bei der Lieferung und Installation solcher Anlagen.”
Quelle: Bundesfinanzministerium
Das bedeutet im Klartext:
Seit dem 1. Januar 2023 unterliegt der Kauf von Solaranlagen und allen für den Betrieb und die Speicherung des erzeugten Stroms notwendigen Komponenten nicht mehr der deutschen Mehrwertsteuer von 19 %.
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie von der Steuerbefreiung profitieren und von 19 % Mehrwertsteuer befreit werden.
* Beim Kauf einer Solarstromerzeugungsanlage gelten Steuerbefreiungsbedingungen!
Folgendes gilt es zu beachten:
Die Steuerbefreiung unterliegt bestimmten Bedingungen, wie z. B.
- Sie handeln nicht als Händler.
- Sie müssen Betreiber der gekauften Solaranlage sein.
- Der Kauf richtet sich an Kunden mit einer deutschen Rechnungs- und Lieferanschrift.
- Photovoltaikanlagen werden in der Nähe oder auf einem Wohngebäude oder auf einem öffentlichen Gebäude, welches dem Allgemeinwohl dient, installiert.
FAQ zum Thema 0% MwSt. auf Solaranlagen und Montagematerial
Sofern Ihre Bestellung den Bedienung entspricht, werden wir Ihnen die 19% MwSt. erstatten. Schreiben Sie uns hierfür eine E-Mail an: shop@primesolar.eu. Bitte senden Sie das folgende PDF ausgefüllt und unterschrieben mit dem entsprechenden Nachweis der Registrierung Ihrer Photovoltaikanlage beim Marktstammdatenregister mit. Infoblatt 0% MwSt.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, werden wir den Vorgang prüfen und Ihnen im Fall, dass die Bedingungen erfüllt sind, Ihnen die 19% erstatten.
Eine Solaranlage besteht mindestens aus förderfähigen Solarmodulen sowie einem passenden und dazugehörigen Wechselrichter. Wird die Lieferung und Installation der Anlage bis zum 31.12.2022 tatsächlich nicht abgeschlossen, wird der volle Betrag zum Nullsteuersatz abgerechnet. Die Anzahlung aus dem Jahr 2022 wurde korrekt mit 19 % verrechnet. In der Schlussrechnung stellen wir Ihnen den Gesamtbetrag der Anlage mit Steuersatz Null in Rechnung. Bereits geleistete Vorauszahlungen inklusive Umsatzsteuer werden abgezogen. Sie zahlen nur den Nettobetrag.
In diesem Fall bitten wir um eine E-Mail an: shop@primesolar.eu. Bitte senden Sie das folgende Infoblatt ausgefüllt und unterschrieben mit. Infoblatt 0% MwSt.
Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen, werden wir den Vorgang prüfen und Ihnen im Fall, dass die Bedingungen erfüllt sind, Ihnen die 19% erstatten.
Solarmodule die eindeutig dem Sinn der oben stehenden Bedingungen entsprechen, können MwSt-frei bei uns erworben werden.
Bitte senden Sie uns hierfür bitte das folgende Informationsblatt ausgefüllt und unterzeichnet an shop@primesolar.eu.
Ausdrücklich ausgeschlossen sind Photovoltaikmodule die für den Bau von Offgrid- und Inselanlagen sowie mobilen Solaranlagen verwendet werden.
Erfolgt die Erweiterung nach dem 1. Januar 2023, fällt beim Kauf der Komponenten einschließlich der Installation keine Umsatzsteuer an.
Wenn Ihre Bestellung den in dem Gesetz verankerten Bedingungen entspricht, erstatten wir 19% MwSt. Bitte Senden Sie dazu eine E-Mail an: shop@primesolar.eu. Vorher füllen Sie bitte das unten stehende PDF aus und senden Sie es unterschrieben zusammen mit dem Nachweis der im Marktstammdatenregister bereits registrieten PV-Anlage.
Sobald wir die Unterlagen erhalten haben, werden wir diese prüfen. Sobald das Ergebnis vorliegt, dass Ihr Vorgang die Bedingungen steuerfeien Lieferung erfüllt, werden wir Ihnen diese erstatten.
In diesem Fall ist der MwSt.-freie Einkauf unter gewissen Bedingungen möglich.
- Sie haben bereits eine Photovoltaikanalge welche die Bedingung dieses Gesetzes erfüllt? In diesem Fall können im Vorfeld Ihrer Bestellung uns den Nachweis für die bereits im Martkstammdatenregister hinterlegte Solaralange mit unserem ausgefüllten Infoblatt 0% MwSt. zusenden. wir prüfen die Unterlagen und informieren Sie, ob ein steuerfreier Einkauf möglich ist. Ist dies der Fall, können Sie in unserem Onlineshop Ihren Kauf tätigen und wir bestätigen Ihnen im Anschluss mit einer MwSt.freien Auftragsbestätigung den steuerfreien Einkauf.
- Sie haben noch keine im Marktstammdatenregister registrierte Solaranlage? In diesem Fall können Sie Ihre Bestellung in unserem Onlineshop tätigen. In diesem fall berechnen wir Ihnen im ersten Schritt die MwSt in Höhe von 19%. Sobald Sie Ihre Solaranlage installiert und im Marktstammdatenregister angemeldet haben, senden Sie uns bitte den Nachweis mit dem ausgefüllten Infoblatt 0% MwSt. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine korrigierte Rechunng und Ihnen wird die MwSt. erstattet.
In diesem Fall bleibt die Umsatzsteuer bei 19 %, da die Lieferung im Jahr 2022 abgeschlossen wird.
Natürlich freuen wir uns über Ihr Interesse und Ihre Kontaktaufnahme.
Ehrlich, wir sind Ihnen so nah wie Ihr Telefon.